Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.

Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…

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Wer zusätzlich zum vorhandenen Stromzähler eine Volleinspeiseanlage bis 100 kW mit separatem Zähler im selben Gebäude betreibt, kann die dort gemessenen Stromverbräuche seinem vorhandenen Zähler zuordnen lassen und bezahlt damit nicht zweimal die Grundgebühr für den Bezugsstrom.

Für die Fälle, die von dieser Regelung erfasst werden, löst dies das Problem der unverhältnismäßig teuren laufenden Stromrechnungen… weiterlesen…

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Gute Nachrichten für PV-Dachanlagen im Außenbereich:

Ab Inkrafttreten des Gesetzes und Vorliegen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung können neue PV-Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich, für die vor dem 1. März 2023 Bauantrag, Bauanzeige oder Antrag auf Zustimmung gestellt, Kenntnisgabe oder Baubeginn erfolgt ist, als PV-Dachanlagen gefördert werden. Das bedeutet, dass die höhere Dachvergütung bzw. die Marktprämie nach dem… weiterlesen…

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Wer die „technischen Vorgaben“ des § 9 EEG wie Fernwirkeinrichtungen für den Netzbetreiber nicht installiert, wird vom Netzbetreiber zur Kasse gebeten, und zwar saftig: 10 € „Pönale“ pro kW installierte Leistung sind zu zahlen, bei nachträglicher Installation reduziert sich die Pönale auf € 2 – rückwirkend, d.h. es gibt 8 € pro kW zurück.

Das… weiterlesen…

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Bei Solaranlagen des zweiten Segments (auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden) soll es eine Rolle rückwärts geben: Die Ausschreibungsgrenze wird wieder auf 750 kW zurückgenommen, d.h. Anlagen über 750 kW bekommen ab Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Förderung durch die Marktprämie, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag auf einen dort „gebotenen“… weiterlesen…

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Auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten kann zukünftig auch ohne Zuschlag in der Ausschreibung eine Freiflächenanlage (unter 1 MW/Bürgersolar) errichtet werden, wenn keine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zur Begrezung der entsprechenden Flächen nach § 37c Abs.1 EEG-neu entgegensteht.

Allerdings reduziert sich bei Freiflächenanlagen, die ohne Zuschlag auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, der anzulegende Wert… weiterlesen…

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Bei der Zusammenfassung von Anlagen nach dem EEG entfällt ein vor allem für PV-Anlagenbesitzer relevantes Ärgernis: Dachanlagen an verschiedenen Netzanschlüssen werden bei der Vergütungsberechnung nicht mehr zusammengefasst, genauer: Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, gelten nicht mehr als eine… weiterlesen…

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Die Regelung für PV-Anlagen, deren Förderdauer abgelaufen ist („Ü20“) wurde bis zum Ende des Jahres 2032 verlängert.

Für die betreffenden Anlagen bleibt es bei der Vergütung des eingespeisten Stroms nach Maßgabe des Jahresmarktwertes abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale, jedoch bis maximal 10 ct/kWh.

Die gesetzliche Vergütung des Strom aus „ausgeförderten Anlagen“, die in § 21 Abs. 1 Satz… weiterlesen…

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Für Anlagen unter 200 kW(bis Ende 2025: 400 kW) wird, wenn innerhalb der Förderdauer weder Einspeisevergütung noch Direktvermarktung angemeldet wird, eine „unentgeltliche Abnahme“ durch den Netzbetreiber als Einspeiseform bzw. „Vergütungsform“ definiert.

Dies ist nicht nur ein Auffangtatbestand für „vergessene“ Anmeldungen, sondern kann als Alternative zur Direktvermarktung für Betreiber von PV-Anlagen zwischen 100 und 400 kW… weiterlesen…

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Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom („Gebäudestrom“) ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Zusätzlich bekommen sie einen Anteil des Stroms aus der „Gebäudestromanlage“.

Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber zur… weiterlesen…

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Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.

Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im… weiterlesen…

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